„Drohen künftig vermehrt Rattenplagen in Gladbeck?“

Ratte - Nagetier

Anfrage nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse

„Drohen künftig vermehrt Rattenplagen in Gladbeck?“

Gemäß einer Vorgabe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) soll der Einsatz von Biozidprodukten, die von Privatpersonen zur Bekämpfung von Nagetieren, wie Mäusen und Ratten benutzt werden, bundesweit ab 2026 untersagt werden. Hintergrund dieser Regelung seien auch Bedenken des Umweltbundesamtes (UBA).

Verbände aus der Schädlingsbekämpfung und der Wohnungswirtschaft befürchten eine erhebliche Verschärfung der Rattenproblematik in Städten und Gemeinden. Derzeit werden in Städten und Gemeinden etwa 800.000 Rattenfälle pro Jahr durch Privatpersonen bekämpft - eine Zahl, die von professioneller Schädlingsbekämpfung nicht aufgefangen werden kann. Aufgrund nicht verfügbarer Kammerjäger in NRW drohen deshalb Wartezeiten, höhere Kosten und ein erhöhter „Rattendruck“, insbesondere in urbanen Räumen.

Zusätzlich besteht eine starke Gefahr zur Gesundheitsgefährdung durch übertragbare Krank-heiten, denn Ratten könnten mehr als 100 Infektionskrankheiten übertragen, darunter auch potenziell tödliche. Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich Bürgerinnen und Bürger bei fehlen-dem Zugang zu wirksamen Mitteln illegal mit Rattengift versorgen.

Eine vollständige Verlagerung der Rattenbekämpfung auf professionelle Fachbetriebe erscheint unter den aktuellen Voraussetzungen kaum umsetzbar. Schwerwiegende Folgen für Hygiene, Infrastruktur und Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden schaden dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die schriftliche Beantwortung unserer folgenden Fragen:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin (BAuA) geplante Nichtverlängerung der Zulassung von Rodentiziden für den Privatgebrauch in Gladbeck und deren möglichen Auswirkungen auf die Ratten-bekämpfung?
  1. Welche gesundheitlichen Gefahren befürchtet die Stadt Gladbeck infolge des ab 2026 geplanten Verbotes für Privatpersonen bei Ausbreitung von Rattenpopulationen?
  1. Welche Bewertungen liegen der Verwaltung vor über die Wirksamkeit von Ratten-Fraß-ködern mit Rodentiziden im Vergleich zu mechanischen Alternativen wie Schlagfallen?
  1. Wie schätzt die Verwaltung die Kapazitäten der professionellen Schädlingsbekämpfer hier  ein, um die bisherigen Aufgaben der privaten Haushalte zu übernehmen?
  1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über aktuelle Rattenbefälle und Entwicklungen der Rattenpopulation in Gladbeck und der letzten fünf Jahre?