Gerechtigkeit gilt auch für Schulkinder - Maskenpflicht aufheben

„Wir wissen seit Wochen, bei welcher Inzidenz, welche Lockerung in den Bereichen Gastronomie, Freizeit, Sport, Party und Veranstaltungen greift, aber nicht, unter welchen Voraussetzungen die Maskenpflicht in Schulen entfällt, so Michael Tack, Vorsitzender der FDP Gladbeck.

Angesichts der erwarteten Temperaturen äußern verständlicherweise immer mehr Eltern  ihre  großen Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder, jedoch nicht wegen Covid19, sondern wegen der Hitze unter den feuchten Masken, die Kindern in ihrem  bis zu 8 Stunden langen Schulalltag doch deutlich einschränkt.

Während angesichts der niedrigen Inzidenz überall sonst die Maskenpflicht gelockert oder sogar aufgehoben wird, selbst da, wo keine regelmäßigen Tests durchgeführt werden,  werden die Kinder weiter benachteiligt.

Die FDP Gladbeck fordert: „Bei hochsommerlichen Temperaturen verbunden mit einer landesweiten Inzidenz  deutlich unter 20 dürfen die Erkenntnisse der Aerosolforschung zum äußerst geringen Ansteckungsrisiko im Freien nicht länger ignoriert werden.“

Dazu kommt, dass die Zahl der positiv getesteten und bestätigten Infektionen im Promillebereich liegt. Die Ergebnisse dazu werden wöchentlich auf der Internetseite des Schulministeriums veröffentlicht.  (https://www.schulministerium.nrw/ergebnisse-der-woechentlichen-umfrage-zum-schulbetrieb-corona-zeiten)

Im außerschulischen Bereich gibt es keine Maskenpflicht im Freien und am Sitzplatz sollte sie ebenfalls entfallen bei geöffneten Fenstern.

Schulkinder sind die am besten getestete gesellschaftliche Gruppe, übrigens gemeinsam mit den Profifußballern. Ungerechtfertigter Weise  wird  jedoch gleiche Situation unterschiedlich bewertet.

Unsere Jüngsten müssen immer noch „solidarischer“ sein als alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die erhebliche Erleichterungen genießen dürfen.

Solidarität ist keine Einbahnstraße, Gesundheitsschutz auch nicht.

„Eingriffe in die Grundrechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger müssen verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und gut begründet sein. Die Entwicklung der Infektionszahlen entspannt sich. Deshalb ist es möglich, die pandemische Lage auslaufen zu lassen. Damit werden die Grundrechtseingriffe zurückgefahren.“

Die Rechte und das Wohl der Kinder sind meiner Meinung nach vorrangig zu beachten und jede Grundrechtseinschränkung muss auch bei Kindern stets durch zwingende Gründe gerechtfertigt sein.

„Die Zeit ist reif für Gerechtigkeit für alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere der Jüngsten“, sagt Michael Tack, Fraktionsvorsitzender der FDP Gladbeck und fordert die Landesregierung, das Ministerium für Arbeit und Gesundheit und das Ministerium für Schule und Bildung auf die Notwendigkeit der Maskenpflicht auf dem Schulhof und am Sitzplatz noch einmal zu überprüfen.

Es ist unerklärlich, warum am Tage, an dem die NRW Landesregierung erklärt, die epidemische Lage nicht zu verlängern, die Maskenpflicht für jedoch Schulkinder fortbestehen soll.