Grundsteuer. Differenzierende Hebesätze nicht verfassungsfest?
Grundsteuer. Differenzierende Hebesätze nicht verfassungsfest?
Die Landesregierung von NRW hat einen Gesetzentwurf zur Grundsteuer eingebracht, die eine landesweite Lösung ausschließt, die Kosten für das Wohnen nicht zu erhöhen. Nun sollen die Städte für Wohngrundstücke und Gewerbeflächen unterschiedliche Hebesätze erheben können.
„Wie bereits in der letzten Ratssitzung ausgeführt, lehnt die FDP-Ratsfraktion unterschiedliche Hebesätze für Geschäfts- und Wohngrundstücke ab. Gesplittete Hebesätze sind nicht zielführend“, so Fraktionschef Michael Tack
Die rechtlichen Unsicherheiten sind groß, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Das ist ein viel zu großes Risiko. Kommunale Rechtsämter beschäftigen sich mit anderen Rechtsthemen, aber nicht mit Verfassungsrecht.
Eine Lawine von Einsprüchen und Prozessen rollen auf die Städte zu. Den Schuldzuweisungen stehen jetzt schon fest zu Lasten der Stadt und zur Entlastung der Landesregierung.
Ferner ist eine Berechenbarkeit für die die Wirtschaft nicht mehr gegeben, wenn zum Gewerbesteuerhebesatz der zusätzliche Faktor Grundsteuerhebesatz in 396 Kommunen hinzukommt. Das wird völlig undurchsichtig.
„Die Landesregierung muss klarstellen, wie viel ihr Wohnen bedeutet und wie viel ihr die Wirtschaft bedeutet, nicht nur in Sonntagsreden, sondern jetzt konkret mit Zahlen“, fordert FDP-Fraktionsvorsitzender Michael Tack.
Sie muss die Öffnungsklausel beschließen und die so genannte Messzahl für Geschäftsgrundstücke anheben und so die systematischen Mehrbelastungen für Wohnimmobilien verhindern. Sachsen, das Saarland und das Land Berlin haben es so gemacht.
„Die Hauptarbeit ist bereits erledigt mit dem Feststellen der einzelnen Grundstückswerte. Die Korrektur der Messzahlen ist ein geringer Aufwand“, ist sich Ratsherr Tack sicher.