Kabel-TV: FDP will sozialpolitische Vorteile erhalten!

Die WAZ berichtet über einen Antrag der FDP im Bundestag für den Erhalt des „Nebenkostenprivilegs“, also an der Umlagefähigkeit der Kabelkosten festzuhalten.

Wenn der Kabelanschluss Teil der Nebenkosten bleibt, kann der Staat auch weiterhin für Bezieher von Hartz IV und anderer Transferleistungen die Gebühren übernehmen.