Umsetzung Notfallsanitätergesetz

Die DSL Ratsfraktion (FDP u. Piraten) stellen eine Anfrage nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse.

„Umsetzung Notfallsanitätergesetz“

In unserer Stadt wird der Rettungsdienst durch Angestellte und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes sichergestellt. Das Notfallsanitätergesetz hat mit dem 01.01.2014 ein neues Berufsbild mit einer dreijährigen Ausbildung in den Rettungsdienst eingebracht. Der Presseberichterstattung kann man entnehmen, dass die Einführung des Notfallsanitäters in vielen Städten und Kreisen zu Problemen führt. Von einer problematischen Entwicklung gehen wir in Gladbeck nicht aus, möchten aber unterschiedliche Fragen rund um das Thema stellen.

1. Wie viele Rettungsassistentinnen und -assistenten aus Reihen der Beamtinnen und Beamten wurden im Rahmen der Ergänzungsprüfungen erfolgreich zur Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter fortgebildet?

2. Wie viele Angestellte sind im Rettungsdienst der Stadt Gladbeck zur Besetzung von Rettungswagen (nicht Krankentransport) mit der Stellenbeschreibung Transportführer beschäftigt?

3. Wie viele Angestellte sind im Krankentransport als Transportführer und Fahrer beschäftigt?

4. Wie viele Angestellte befinden sich derzeit in einer dreijährigen Ausbildung entsprechend dem Notfallsanitätergesetz?

5. Wie viele Beamtinnen und Beamte, die keine Ausbildung entsprechend dem RettAssG absolviert haben, sollen in den nächsten Jahren zur Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter ausgebildet werden?

6. Erhalten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im feuerwehrtechnischen Dienst eine höhere Vergütung in Form von Zulagen oder einer Höhergruppierung? Wenn ja, wie viele erhalten bisher eine höhere Vergütung durch die Qualifikation nach Notfallsanitätergesetz?