Warum NRW (de facto) keine Schuldenbremse mehr hat

Landtag Düsseldorf

Warum NRW (de facto) keine Schuldenbremse mehr hat

SPD und FDP sahen im NRW-Haushalt von 2023 einen Verstoß gegen die Schuldenbremse. Das höchste NRW-Gericht kann das aber nicht beurteilen. Da die Schuldenbremse nicht in der Landesverfassung steht, sondern „nur“ in einem normalen Gesetz.

Die Schuldenbremse steht auf Landesebene nicht in der Landesverfassung. Darauf hatte die rot-grüne Landesregierung einst verzichtet, als die Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

Das bedeutet konkret, dass man eigentlich nicht gegen die Landesregierung klagen kann, weil sie zu viele Schulden macht. Das sieht zumindest die FDP so. Deren Fraktionschef Henning Höne sagt: „Die einzige rechtliche Handhabe wäre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht – entweder durch die Bundesregierung, eine andere Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages.“ Das sei aber in der politischen Praxis ausgeschlossen.

Quelle: siehe Link: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schuldenbremse-landesverfassungsgerichtshof-100.html