Wie will Schwarz-Grün das OZG bis Ende 2022 umsetzen?

Das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zur Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über entsprechende Portale auch digital anzubieten.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) hat zwischen 2017 und Mai 2022 bereits 338 von 575 OZG-Leistungen in 14 Themenfeldern in der damaligen schwarz-gelben Landesregierung digitalisiert. Das sind mit 59 % weit mehr Fortschritte als bei allen anderen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg 40 % oder Berlin mit 14 %.
Ein Bekenntnis zur fristgerechten Umsetzung sowie weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen zur Einhaltung der Frist sind dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag aber nicht zu entnehmen.
Das Onlinezugangsgesetz des Bundes beinhaltet keine rechtlichen Ansprüche für Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Bund, dem Land NRW oder gegenüber den Kommunen, antwortet die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage DS 18/293, wenn ab dem 01.01.2023 noch kein digitales Verfahren zur Beantragung einer OZG-Leistung des Landes oder der jeweiligen Kommune zur Verfügung steht.