Wird das Vorhaben A 52 festgeschrieben?

B 224 — künftige A 52

Wird das Vorhaben A 52 – wie Berlin entschieden –  in NRW als vordringlicher Bedarf festgeschrieben?

Laut Beschluss des Koalitionsausschusses ist für diese Festschreibung auch das Verkehrsvorhaben an der A 52 zwischen Essen-Nord und Gelsenkirchen-Buer vorgesehen“  Im überragenden öffentlichen Interesse soll Einvernehmen mit dem Land NRW erfolgen.

Mit einer raschen Zustimmung zu diesem NRW-Vorhaben würde auch die Forderung von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst erfüllt, der gegenüber dem Bund stets mehr Anstrengungen bei der Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung anmahnt.

„In einer Anfrage an die schwarz-grüne Landesregierung will die liberale Opposition ausführlich begründet wissen, auf welcher Basis und mit welcher Entscheidung die Festschreibung bewertet wird“, erfuhr FDP-Fraktions-Vize Heinz-Josef Thiel aus Düsseldorf.

„Wir werden weiter berichten, sobald die Antwort der Landesregierung vorliegt“, sagt Thiel zu.